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Abrechnungsmöglichkeiten - Ihr Weg zu uns

Behandlung ohne Rezept

Sie haben Beschwerden und möchten sich physiotherapeutisch behandeln lassen ohne vorher einen Arzt aufzusuchen?

Als sektorale Heilpraktikerinnen für Physiotherapie sind wir berechtigt, im Bereich der Physiotherapie eigenverantwortlich eine Diagnose zu stellen und Sie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Bei unserer Erstuntersuchung erheben wir eine ausführliche Krankengeschichte, führen eine gründliche physiotherapeutische Untersuchung durch und stellen fest, ob Ihre Beschwerden direkt von uns behandelt werden können oder doch eine ärztliche Abklärung notwendig ist.

Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Therapieziele fest und erstellen einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Behandlungsplan. Dabei können wir die Art der Therapie, die Behandlungszeit und die Anzahl der Behandlungen frei wählen und Ihre Beschwerden somit besonders effektiv behandeln.

Unsere Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die GebüH, die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Wenn Ihre private Krankenversicherung Heilpraktiker-Leistungen abdeckt oder Sie als gesetzlich Versicherter eine entsprechende private Zusatzversicherung haben, können die Kosten der Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Privatpatienten

Sie sind privat krankenversichert und haben eine Verordnung von Ihrem Arzt bekommen (z.B. über Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Massage etc.)?

Für physiotherapeutische Leistungen bei Privatpatienten gibt es keine amtliche Gebührenordnung. Die Vergütung erfolgt daher auf privatrechtlicher Honorarbasis. Die von uns angebotenen Leistungen und deren Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Wir möchten uns in ruhiger Atmosphäre ausreichend Zeit für Sie nehmen. Unsere Behandlungen dauern daher wenigstens 30 Minuten.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Kosten für die Behandlungen vollständig erstattet werden, klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer Versicherung.

Gesetzlich Versicherte

Sie sind gesetzlich versichert und möchten sich von uns behandeln lassen?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem Arzt ein Privatrezept für physiotherapeutische Behandlungen ausstellen zu lassen. (z.B. für Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Massage, etc.)

Die Kosten werden in diesem Fall jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sondern müssen von Ihnen getragen werden.

Alternativ können Sie im Rahmen unserer Tätigkeit als Heilpraktikerinnen zu uns kommen. Gegebenenfalls werden die Behandlungskosten in diesem Fall von einer privaten Zusatzversicherung übernommen. (siehe Behandlung ohne Rezept)

Unabhängig davon ob Sie mit oder ohne Rezept zu uns kommen, schließen wir zur gegenseitigen Absicherung und zur Erfüllung unserer rechtlichen Pflichten vor Beginn der Therapie mit allen unsere Patienten/Patientinnen einen  Behandlungsvertrag ab.

Präventive Behandlungen und Gutscheine

Sie möchten sich oder jemand anderem einfach mal etwas Gutes tun?

Gönnen Sie sich beispielsweise bei einer 30- oder 60-minütigen entspannenden Massage eine kleine Auszeit oder tanken Sie bei einer Fußreflexzonenmassage oder einer Breuß-Massage neue Kraft für Ihren Alltag.

preise-gutscheine

Sie haben noch Fragen oder wollen einen Termin mit uns vereinbaren?